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   BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00   

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BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00 (https://dejure.org/2000,1091)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 (https://dejure.org/2000,1091)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 9 C 4.00 (https://dejure.org/2000,1091)
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Asylversagung für gefährliche Straftäter I

§ 51 Abs. 3 AuslG, Art. 16a GG, Art. 33 Abs. 2 GFK

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1 und Abs. 3; AsylVfG § 18 Abs. 2 Nr. 3
    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als Ausschlussgrund; Begriff der Freiheitsstrafe; Abgrenzung zur Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss vom Asyl - Gefährlicher Straftäter - Gefahr für die Allgemeinheit als Ausschlussgrund - Begriff der Freiheitsstrafe - Abgrenzung zur Jugendstrafe

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 3; JGG § 17 Abs. 1
    Türkei, Kurden, Jesiden, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Straftäter, Totschlag, Familienfehde, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Strafaussetzung, Bewährung, Reststrafe, Asylausschluss, Wiederholungsgefahr

  • Judicialis

    GG Art. 16 a; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 3; ; AsylVfG § 18 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht; Asylverfahrensrecht; Ausländerrecht - Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als Ausschlussgrund; Begriff der Freiheitsstrafe; Abgrenzung zur Jugendstrafe.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Asyl für gefährliche Straftäter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 180
  • NVwZ 2001, 444
  • DVBl 2001, 227
  • DÖV 2001, 339
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    Äußerungen in Rechtsprechung und Literatur zur Auslegung des Begriffs der Freiheitsstrafe in § 51 Abs. 3 2. Alternative AuslG liegen - soweit ersichtlich und anders als früher zum vergleichbaren Auslegungsproblem der ursprünglichen Fassung des § 47 AuslG 1990 (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 = InfAuslR 1997, 152) - nicht vor.

    Für die Zeit nach der erwähnten Änderung des § 47 AuslG im Jahr 1994 muss außerdem allgemein erst recht gelten, was der erkennende Senat zur Verwendung des Begriffs der Freiheitsstrafe in der zuvor maßgebenden ursprünglichen Fassung dieser Bestimmung ausgeführt hat (vgl. das Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.): Auch wenn man offen lasse, ob das Ausländergesetz die Begriffe "Jugendstrafe" und "Freiheitsstrafe" durchgängig rechtstechnisch verstehe und bewusst eine strafrechtliche Diktion verwende, verdeutlichten verschiedene Regelungen des Gesetzes, dass sich der Gesetzgeber des Unterschiedes zwischen der Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts und der Jugendlichen und Heranwachsenden vorbehaltenen Jugendstrafe bewusst gewesen sei.

    Dies gilt zunächst offenkundig für die materiellen Strafvorschriften (§ 92 Abs. 1 und 2, § 92 a Abs. 1 und 2, § 92 b Abs. 1 und 2 AuslG), ferner - wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.) - für die zwischen Jugendstrafe und Freiheitsstrafe ausdrücklich unterscheidenden ausländerrechtlichen Bestimmungen (§ 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 4 AuslG).

    Da der Gesetzgeber für die Entscheidung über eine Einbürgerung in § 88 Abs. 2 AuslG eine besondere Regelung für den Fall der Verhängung einer Jugendstrafe bis zu einem Jahr getroffen hat, ist davon auszugehen, dass die den Begriff der Freiheitsstrafe verwendende Regelung zum Einbürgerungsrecht (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) ebenfalls nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht betrifft (vgl. auch dazu schon das Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - ; vom 29. Mai 1997 - 11 L 6286/91 - und vom 30. April 1998 - 11 L 4647/97 -) nachvollziehbar dargelegt.

    Die hierzu getroffenen bindenden tatrichterlichen Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) tragen in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Annahme, dass der Kläger als glaubensgebundener Jezide bei einer Rückkehr in die Türkei einer regionalen religiösen Gruppenverfolgung ausgesetzt wäre und auch in anderen Landesteilen wegen seines Glaubens mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine zumutbare, das wirtschaftliche Überleben - ohne "Aufgabe einer das religiöse Existenzminimum wahrenden Lebensweise" (vgl. das Urteil vom 28. Januar 1993 a.a.O. UA S. 38/39) - ermöglichende Zuflucht finden könnte.

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99

    Ausschluss von Asyl und Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz; Asylausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    VG Hannover vom 26.11.1998 - Az.: VG 11 A 630/96 - OVG Lüneburg vom 28.10.1999 - Az.: OVG 11 L 286/99 -.

    BVerwG 9 C 4.00 OVG 11 L 286/99.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stellt sich danach im Ergebnis als richtig dar (§ 144 Abs. 4 VwGO), ohne dass es auf die weiteren von der Revision erhobenen Einwendungen ankäme (zu der vor allem angesprochenen Frage einer Wiederholungsgefahr vgl. das gleichzeitig ergehende Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 6.00).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 11 L 6286/91

    Politische Verfolgung; Yeziden; Türkei; Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - ; vom 29. Mai 1997 - 11 L 6286/91 - und vom 30. April 1998 - 11 L 4647/97 -) nachvollziehbar dargelegt.
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00
    Nach dieser Vorschrift entfallen der Abschiebungsschutz für politisch Verfolgte nach § 51 Abs. 1 AuslG und das Asylrecht nach Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98 - BVerwGE 109, 1, 3 ff.), wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Jugendstrafe ist somit rechtstechnisch betrachtet etwas anderes als Freiheitsstrafe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, BVerwGE 112, 180 ff. zu § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG unter ausdrücklichem Hinweis auf § 88 AuslG; vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei § 47 AuslG i.d.F. vom 9.7.1990, BVerwG, Urteil vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152, ebenfalls unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 88 AuslG; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.5.1992, InfAuslR 1992, 248/249 und vom 19.10.1994, InfAuslR 1995, 155/159; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.5.1993, InfAuslR 1993, 263/265; Hess. VGH, Beschluss vom 20.10.1992, InfAuslR 1993, 50/54).

    Für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers, mit dem dieser entweder bewusst oder in Verkennung des terminologischen Unterschieds von der rechtstechnischen Begriffsbedeutung abweicht, müssen aber besondere Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, a.a.O.).

    Dies spricht für eine enge Auslegung des Begriffs der "Freiheitsstrafe" im rechtstechnischen Sinne (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteile vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152 und vom 16.11.2000, BVerwGE 112, 180).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Mit Recht hat das Berufungsgericht aus Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift abgeleitet, dass § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfasst (so schon Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 4.00 - BVerwGE 112, 180 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11; ebenso Marx, Staatsangehörigkeitsrecht, § 88 AuslG Rn. 5).
  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    BVerwG, Urteile vom 19.11.1996 -1 C 25.94-, InfAuslR 1997, 152, vom 16.11.2000 -9 C 4.00-, BVerwGE 112, 180 und vom 17.03.2004 -1 C 5.03-, InfAuslR 2004, 310, zur Vorgängerregelung des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG; ebenso Hailbronner/Renner, StAG, 4. Aufl. 2005, § 12 a StAG Rdnr. 9; a.A. Berlit in GK-StAR, Stand: November 2005, § 12 a StAG Rdnrn. 35 ff., der seine Auffassung allerdings selbst als Mindermeinung bezeichnet; offen gelassen im Urteil der Kammer vom 24.10.2006 -2 K 88/06-.

    Auch in den früheren Entscheidungen vom 19.11.1996 -1 C 25.94- und vom 16.11.2000 -9 C 4.00- hat das Bundesverwaltungsgericht darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber sich des Unterschiedes zwischen der Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts und der Jugendlichen und Heranwachsenden vorbehaltenen Jugendstrafe bewusst gewesen sei.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 51 Abs. 3 (Satz 1) AuslG, der Vorgängervorschrift des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, setzt dieser Ausschlusstatbestand, soweit er nach seiner hier allein in Betracht kommenden zweiten Alternative die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren voraussetzt, jedoch eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht voraus; eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe ist unzureichend (vgl. Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 4/00 -, BVerwGE 112, 180 ff.).
  • VG Aachen, 16.12.2014 - 2 K 1603/12

    Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, NJW 1985, 890, juris; Beschluss vom 05.08.1998 - 7 B 58.98 -, juris; Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, DVBl 2001, 227, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, DVBl 2001, 227, juris; Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, NvwZ 2002, 485, juris; Beschluss vom 09.01.2007 - 8 B 36.06 -, juris; Beschluss vom 04.12.2008 - 2 B 60.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 01.04.1999 - 10 A 3381/97 -, NWVBl 2000, 115, juris; Beschluss vom 15.05.2008 - 18 A 3675/06 -, juris; Beschluss vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 -, DVBl 2011, 60, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 14 A 1884/20
    Alternative AufenthG nur Freiheitsstrafen nach Erwachsenenrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer JugendstrafDer zum 17.3.2016 in Kraft getretene weitere Ausschlusstatbestend des § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG hat den insoweit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verstandenen Anwendungsbereich unberührt gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, BVerwGE 112, 180, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 -).

    Hierzu BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, juris, Rn. 7, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09.

  • BVerfG, 14.01.2002 - 2 BvR 2189/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers - keine Verletzung des

    Eine Abschiebung ist dem Beschwerdeführer nicht angedroht worden und dürfte mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 AuslG auch nicht in Betracht kommen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren im Sinne dieser Vorschrift nur Bestrafungen nach dem Erwachsenenstrafrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer Jugendstrafe erfasst (vgl. BVerwGE 112, S. 180 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 B 76.00

    Zusätzliches Vorliegen einer Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für das

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 4.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 5.00

    Asyl für gefährliche Straftäter?

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Urteil im Parallelverfahren BVerwG 9 C 4.00 im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift erfasst grundsätzlich nur die Verurteilungen nach materiellem Erwachsenenstrafrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer Jugendstrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 9 C 4/00 - BVerwGE 112, 180 zur wortgleichen Vorgängerregelung in § 51 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. AuslG 1990).
  • VG Münster, 12.01.2006 - 3 K 5265/03
  • VG Magdeburg, 14.06.2019 - 7 B 226/19

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Jugendstrafe

  • VG Oldenburg, 04.07.2005 - 11 A 2230/04

    Bindung der Ausländerbehörde an die Flüchtlingsanerkennung des Bundesamtes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 18 E 687/13

    Anerkannter Flüchtling, Ausweisung, Straftat, Unionsrecht,

  • VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 5 K 8596/13
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2007 - 6 E 3344/06

    Verfolgungslage in der Türkei für Anhänger der PKK-Bewegung

  • VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308

    (Kein) Anspruch auf sofortige Wiedererteilung einer Niederlassungserlaubnis für

  • VG Leipzig, 26.10.2022 - 8 K 414/21

    Irak: Rechtswidriger Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund begangener

  • VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 16 K 19.30216

    Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf

  • VG Freiburg, 23.08.2017 - A 7 K 4122/17

    Asylablehnung bei Verurteilung zur Jugendstrafe

  • VG Halle, 13.05.2020 - 6 A 51/20

    Widerruf des Flüchtlingsstatus wegen Verurteilung zur Jugendstrafe - Umdeutung

  • VG Stuttgart, 30.12.2010 - A 13 K 902/10

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Türkei, Kurden, PKK, Rechtskraft,

  • VG Hamburg, 19.03.2013 - 11 A 181/09
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